§1 Geltungsbereich
Angebote und Leistungen erfolgen aufgrund dieser allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und gelten ausschließlich und auch für alle künftigen Geschäfte. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, Es wurde anders Besprochen
§2 Arbeitszeiten
Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gilt eine Einsatzzeit pro Person von maximal 10 Stunden täglich inklusive einer Stunde Pause. Fallen Mehrarbeitsstunden an sind diese durch den Auftraggeber wie folgt zu Vergüten:
Ab der erste bis zur zweiten Überstunde: Tagessatz * 1,25
Ab der dritten bis zur vierten Überstunde: Tagessatz * 1,5
Ab Beginn der Fünften Überstunde: Tagessatz * 2
§ 3 Storno Bedingungen
Im Falle eines Rücktrittes des Auftraggebers von der, im Angebot beschriebenen Leistung, kann von Sky-Lighting ein Reuegeld bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden. Dies berechnet sich nach folgender Staffelung ab der Mittteilung über Rücktritt:
Spätestens 30 Tage vor Leistungsantritt: 15% der Auftragssumme
Spätestens 14 Tage vor Leistungsantritt: 50% der Auftragssumme
Spätestens 7 Tage vor Leistungsantritt: 75% der Auftragssumme
Weniger als 7 Tage vor Leistungsantritt: 100% der Auftragssumme
§ 4 Unterkunft / An- und Abreise
Der Auftraggeber hat die Verpflegung der eingesetzten Personen von SKY-Lighting während der Veranstaltung sicher zu stellen und zu zahlen. Ferner haben die eingesetzten Personen einen Anspruch auf die Unterbringung in einem 3 Sterne Hotel (Kategorie BRD) in Einzelzimmern und möglichst nahe am Einsatzort gelegenen. Auch dies ist vom Auftraggeber sicher zu stellen und zu zahlen. Bei unangemessenem oder desolatem Zustand des Zimmers behält sich SKY-Lighting vor, selbst eine geeignete Alternative in entsprechendem Standard zu beschaffen. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Sollte vom Auftraggeber kein Hotel zur Verfügung gestellt werden, hat die Firma Sky-Lighting das Recht, sich in einem Hotel der genannten Klasse unterzubringen. Der Auftraggeber hat für die Kosten aufzukommen.Der Auftraggeber muss für alle notwendigen Reisekosten, inkl. hieraus resultierender Zusatzkosten (z.B. Taxi, öffentliche Verkehrsmittel etc.) aufkommen. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, werden Gefahrene Kilometer je 0,40€/km netto berechnet
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